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Thema:
Aktuelles
Rundschreiben – 8/2010
Tariflicher Mindestlohn für den Handel
Zur aktuellen Diskussion um Mindestlöhne im Einzelhandel erklärte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth in Berlin: "Gemeinsam mit der Gewerkschaft erarbeitet der HDE eine neue Tarifstruktur, zu der auch ein für alle verbindliches tarifliches Mindestentgelt gehören soll. Wir erwarten, dass wir die Verhandlungen bis zum Frühjahr 2011 erfolgreich abschließen werden. Dann wird es eine für alle Unternehmen des Einzelhandels verbindliche, von den Sozialpartnern festgelegte Lohnuntergrenze geben." Nach Meinung von Genth ist ein gesetzlicher Mindestlohn im Einzelhandel weder jetzt noch in Zukunft notwendig. Gewerkschaft und Arbeitgeber sorgten gemeinsam für eine faire, angemessene Entgeltstruktur.
Dazu gehörten auch von den Sozialpartnern in den Bundesländern vereinbarte tarifliche Mindestlöhne und bald auch ein verbindlicher tariflicher Mindestlohn. Bereits heute gibt es im Einzelhandel tarifliche Mindestlöhne, die je nach Bundesland zwischen 7,00 und 8,50 € liegen. Mehr als zwei Drittel aller Einzelhandelsmitarbeiter, sowohl Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigte, werden nach Tarifvertrag bezahlt. Damit haben die tariflichen Mindestlöhne einen hohen Verbindlichkeitsgrad für die Branche. Ein Großteil der Einzelhandelsunternehmen ist tarifgebunden.
Dazu gehören nicht nur die großen Unternehmen der Branche, sondern auch die meisten mittelständischen Filialisten sowie viele kleine Händler. Die Tarifverträge dienen darüber hinaus, so Genth, auch den kleinen mittelständischen Einzelhandelsbetrieben, die nicht tarifgebunden sind, als Richtschnur. Diese entlohnten ihre Mitarbeiter in der Regel entsprechend den Tarifverträgen oder sogar höher. Im Einzelhandel sind etwa 2,9 Millionen Menschen beschäftigt, davon 1,9 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Ca. 930.000 Mitarbeiter sind geringfügig entlohnte Beschäftigte.
http://www.einzelhandel.de ...
Dazu gehörten auch von den Sozialpartnern in den Bundesländern vereinbarte tarifliche Mindestlöhne und bald auch ein verbindlicher tariflicher Mindestlohn. Bereits heute gibt es im Einzelhandel tarifliche Mindestlöhne, die je nach Bundesland zwischen 7,00 und 8,50 € liegen. Mehr als zwei Drittel aller Einzelhandelsmitarbeiter, sowohl Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigte, werden nach Tarifvertrag bezahlt. Damit haben die tariflichen Mindestlöhne einen hohen Verbindlichkeitsgrad für die Branche. Ein Großteil der Einzelhandelsunternehmen ist tarifgebunden.
Dazu gehören nicht nur die großen Unternehmen der Branche, sondern auch die meisten mittelständischen Filialisten sowie viele kleine Händler. Die Tarifverträge dienen darüber hinaus, so Genth, auch den kleinen mittelständischen Einzelhandelsbetrieben, die nicht tarifgebunden sind, als Richtschnur. Diese entlohnten ihre Mitarbeiter in der Regel entsprechend den Tarifverträgen oder sogar höher. Im Einzelhandel sind etwa 2,9 Millionen Menschen beschäftigt, davon 1,9 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Ca. 930.000 Mitarbeiter sind geringfügig entlohnte Beschäftigte.
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