Neuigkeiten zum sächsischen Förderprogramm "Regionales Wachstum": Bei Bedarf Antrag stellen!

Mit der Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ werden Investitionsanreize gegeben, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen in ausgewählten Fördergebieten zu verbessern. Bislang war diesbezüglich nicht hinreichend geklärt und umstritten, ob Mitglieder von Genossenschaften oder Verbundgruppen in den Genuss der Förderung kommen können oder von der Förderung ausgeschlossen sind. Unter anderem zu dieser Problematik fand vergangene Woche auf Vermittlung von Alexander Dierks, Generalsekretär der Sächsischen Union, ein Gespräch zwischen Vertretern des Handelsverbandes Sachsen und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) statt. Im Rahmen dessen konnte das sogenannte „Franchise-Kriterium“ im Förderprogramm konkretisiert werden, so dass nach Bestätigung des SMWA nunmehr auch Unternehmen, die einer Verbundgruppe (ohne Franchisevertrag) angehören oder Mitglieder von Genossenschaften sind, gefördert werden.

Aktuell besteht noch die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Programm „Regionales Wachstum“ zu beantragen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Investitionen in Ihr Anlagevermögen fördern zu lassen. Sollte es bei der Beantragung (weiterhin) zu Problemen – beispielsweise auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Verbundgruppe – kommen, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen, damit wir Sie entsprechend unterstützen können.  

Informationen zum "Regionalen Wachstum" finden Sie hier. Bei Fragen zum Programm stehen Ihnen zudem unsere Betriebsberater gern zur Verfügung.

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