Rundschreiben - 15/2018
Datenschutzgrundverordnung: Erste Abmahnungen wegen DS-GVO
Es wird berichtet, dass seit der ab 25.05.2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung nun bereits die ersten Abmahnungen im Hinblick auf Datenschutzerklärungen, die sich auf Internetseiten befinden, verschickt wurden.
Abgemahnt wurde beispielsweise, weil Internetseiten überhaupt keine Datenschutzerklärung hatten. Zudem wurde eine fehlerhafte Verwendung von Google Analytics abgemahnt (inhaltlich geht es hierbei z. B. um fehlende opt out-Möglichkeiten oder darüber, dass überhaupt keine Information über die Verwendung von Google Analytics in der Datenschutzerklärung erfolgt ist.)
Weiterhin wurde z. B. die Einbindung von Google Fonts abgemahnt. Von einer Verwendung von Google Web Fonts auf Ihrer Webseite wird daher dringend abgeraten.
Abmahnungen ergingen auch wegen der Einbindung der Facebook-Plugins. Diesbezüglich ist anzuraten, dass Sie keine Plugins verwenden, die beim Aufrufen einer Internetseite Daten übertragen, ohne dass dies den Besuchern der Internetseite ersichtlich wird.
Vor diesem Hintergrund raten wir nochmals dringend an, auf Ihrer Webseite eine Datenschutzerklärung einzustellen, die an die neuen Vorgaben der DS-GVO angepasst ist.
Wir verweisen dazu auf den Online-Newsletter 2018/9, in dem wir informiert hatten, dass der Handelsverband seinen Mitgliedern eine unverbindliche Formulierungsempfehlung einer Datenschutzerklärung für eine Internetseite, die an die Neuregelungen angepasst ist, zur Verfügung stellt.
Wenn Sie Ihre Datenschutzerklärung auf Ihrer Internetseite noch nicht an die Neuregelungen der DS-GVO angepasst haben, können Sie eine Anfrage hinsichtlich einer Formulierungshilfe an die Verbandsjuristin Handelsverband Mitteldeutschland e. V., Frau Eckel. Tel.: 0351/8670631, E-Mail: j.eckel@handelsverband-mitteldeutschland.de senden.