Rundschreiben - 18/2018
DS-GVO – Musterfeststellungsklage: Verhinderung des Abmahnmissbrauchs
Der Deutsche Bundestag hat einen Entschließungsantrag zur Verhinderung des Abmahnmissbrauchs beschlossen. Darin wird gefordert, dass die Bundesregierung bis 01.09.2018 einen Gesetzesentwurf vorlegt, der die Missbrauchsmöglichkeiten im Rahmen der neuen Musterfeststellungsklage minimiert. Dabei sollen geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs vorgeschlagen und kostenpflichtige Abmahnungen bei Verstößen gegen die DS-GVO minimiert werden.