Rundschreiben - 21/2016
HVS-Mitgliedschaft ohne Tarifbindung: Das müssen Sie wissen!
Nach der Satzung des HVS können Unternehmen erklären, dass sie im Rahmen ihrer HVS-Mitgliedschaft keine Bindung an die Tarifverträge wünschen.
Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitglied) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Über die Vor- und Nachteile einer Erklärung über den "Ausschluss der Tarifbindung" sowie über deren Folgen, bestehen jedoch oftmals unzutreffende Vorstellungen. Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte an die Juristen in ihrer HVS-Geschäftsstelle.