Rundschreiben - 21/2017
Neues Gesetz stärkt Verbreitung von Betriebsrenten
Als wichtigen Schritt zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) die Verabschiedung des Betriebsrentengesetzes durch Bundestag und Bundesrat. Einen Schub für mehr betriebliche Altersversorgung wird der steuerliche Förderbetrag von 30 % (maximal 144 € pro Jahr bei einem Arbeitgeberbeitrag von bis zu 480 €) für Geringverdiener bis 2.200 € Monatseinkommen auslösen. „Gerade im Einzelhandel mit einem hohen Anteil Teilzeitbeschäftigter wird es viele Arbeitnehmer geben, die diese Grenze nicht überschreiten und die daher förderberechtigt sind“, so HDE-Geschäftsführer Jens Dirk Wohlfeil. Allerdings werden nur Neuzusagen oder zusätzliche Beiträge in bereits bestehende Altzusagen gefördert. Unternehmen, die sich bereits jetzt in der betrieblichen Altersvorsorge engagieren, bekommen für die schon jetzt geleisteten Beiträge keine Förderung. Der Steuerzuschuss könnte dennoch ein Anreiz für viele Handelsunternehmen sein, ihre Bemühungen zu intensivieren, da zusätzliche Beiträge sogar zu 100 % gefördert werden können.
Darüber hinaus geht das Gesetz noch ein zweites Problem an: „Für viele Teilzeitbeschäftigte war bisher die Anrechnungsregelung auf die Grundsicherung ein Hindernis, in Betriebsrenten einzuzahlen. Viele Teilzeitmitarbeiter im Einzelhandel haben deshalb befürchtet, dass ihnen diese Altersversorgung im Alter gar nicht zugutekommt und in der Folge ihre diesbezüglichen tariflichen Ansprüche nicht geltend gemacht“, so Wohlfeil. Mit dem nunmehr festgelegten Freibetrag von bis zu 200 € im Monat fällt dieses Hemmnis zukünftig weg, so dass auch Arbeitnehmer, die später auf Grundsicherung angewiesen sein werden, ein echtes Zusatzeinkommen aus einer Betriebsrente generieren können. Die Neuregelungen treten am 01.01.2018 in Kraft.
Quelle: HDE