Rundschreiben - 22/2017
Recht: BGH verbietet Sofortüberweisung als einzige kostenlose Bezahlart
Die Bezahlvariante Sofortüberweisung findet sich in zahlreichen Online-Shops. Die Betreiber werben damit, dass Kunden einfach, sicher und vor allem auch schneller Transaktionen vornehmen können als mit anderen Bezahlarten wie etwa die Standardüberweisung. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die Sofortüberweisung nicht die einzige kostenfreie Bezahlart in einem Online-Shop sein darf. www.onlinehaendler-news.de