Rundschreiben - 28/2016
Startschuss für Sächsischen Gründerinnenpreis 2017
Sachsens Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, hat heute das Bewerbungsverfahren für den „Sächsischen Gründerinnenpreis 2017“ gestartet. Bis zum 31. Oktober 2016 können sich Unternehmensgründerinnen für den Preis bewerben, die sich innerhalb der vergangenen sieben Jahre in Sachsen selbstständig gemacht und ihr Unternehmen erfolgreich am Markt etabliert haben. Dazu zählen Neugründungen ebenso wie Unternehmensübernahmen. Es können auch Vorschläge eingereicht werden. Im Anschluss sichtet und bewertet eine Jury die Bewerbungen. Die Verleihung des Sächsischen Gründerinnenpreises 2017 erfolgt am 20. Januar 2017 auf der Messe KarriereStart in Dresden im Rahmen einer Festveranstaltung.
Mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis ist der Freistaat deutschlandweit Vorreiter. Er ist der einzige staatliche Gründerwettbewerb, der explizit Frauen für unternehmerisches Engagement ehrt. Den ersten Sächsischen Gründerinnenpreis hat Sachsens Staatsregierung im Jahr 2008 verliehen. Seitdem haben neun Unternehmerinnen aus unterschiedlichen Branchen den Preis erhalten und dadurch mehr öffentliche Sichtbarkeit und Beachtung erlangt. Der 1. Preis ist mit 5.000 Euro, der 2. Preis mit 1.000 Euro dotiert.
Die Bewerbungsunterlagen können heruntergeladen werden unter: http://www.saechsischer-gruenderinnenpreis.de