Rundschreiben - 35/2017
Aushilfen im Weihnachtsgeschäft: Das sollten Arbeitgeber wissen
Ob zum Auffüllen der Regale oder zum Einpacken der Geschenke: Um dem Ansturm der Kunden zu Weihnachten gewachsen zu sein, wird der Einzelhandel auch in diesem Jahr wieder viele Aushilfen einstellen.
Die Erfahrungen zeigen, dass jeder vierte Einzelhändler auf Weihnachtshelfer zurückgreift. Doch viele Unternehmen haben oftmals keine ausreichenden Kenntnisse über die rechtskonforme Handhabung von Minijobs (z. B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlicher Mindesturlaub usw.). Was Sie alles bei der rechtssicheren Beschäftigung von Minijobbern beachten müssen, erfahren Sie aus unserem Merkblatt "Geringfügig Beschäftigte und Gleitzonenbeschäftigung".