Rundschreiben - 36/2017
Werbung im Weihnachtsgeschäft: Das müssen Sie unbedingt beachten!
Gerade in der Weihnachtszeit verstärken viele Unternehmen gezielt ihre Werbeaktivitäten. Damit es dabei nicht durch teure Abmahnungen zu bösen Überraschungen kommt, sollte man einiges unbedingt beachten.
Geben Sie in jeder Zeitungs- und Prospektwerbung mit konkreten Preisangeboten den vollständigen Firmennamen (mit Rechtsformzusatz und Adresse der Hauptniederlassung) an. Ein Postfach genügt ebenso wenig wie ein Hinweis auf weitere Angaben im Internet! Sollten Unternehmen diese Angaben nicht vollständig aufführen, werben sie unlauter und irreführend. Der Verbraucher muss nach aktueller Rechtsprechung so informiert werden, dass er ohne Schwierigkeiten mit dem anbietenden Unternehmen direkt Kontakt aufnehmen kann. Bei Rückfragen oder im Falle einer Abmahnung, wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HVS-Geschäftsstelle.