Rundschreiben - 8/2017
Google Analytics: Warnung vor dubiosen Abmahnungen
Händler, die auf Ihrer Homepage Google Analytics oder andere Tracker verwenden, sollten unbedingt prüfen, ob sie die Anonymisierung der IP-Adressen der Websitenutzer aktiviert haben.
Zum Hintergrund: Derzeit verschickt CREDICON LTD (Sitz in London) massenhaft dubiose Abmahnungen. In den Schreiben (siehe Anlage) wird eine außergerichtliche Entschädigung (249 €) dafür verlangt, dass die Website unter dem Einsatz von Google Analytics überwacht wird und nicht anonymisiert wurde. Es fehle im Quellcode der Zusatz „anonymizelp“ in der IP-Maske. Wichtig: Zahlen Sie diese Forderung nicht ungeprüft! Selbst wenn datenschutzrechtliche Verstöße vorliegen, muss die geltend gemachte Forderung nicht zwingend rechtlich begründet sein. HVS-Mitglieder können sich bei Erhalt eines solchen Schreibens an die Juristen in den HVS-Geschäftsstellen wenden. Wie Sie Google Analytics datenschutzkonform einsetzen, erfahren Sie hier.